Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 27.04.2017, 12:44 (vor 2556 Tagen)

Hallo,
ich hätte mal grundsätzlich eine Frage, zu der ich im SGB IX nichts genaues gefunden hab. Ich bin stellvertretende SBV und leider auch die Einzige.Unser Betrieb ist dem öffentlichen Dienst angegliedert und wir haben knapp über 100 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter.
Die Schwerbehindertenvertretung hatte vor meinem Amtsantritt noch mit zwei gewählten Stellvertretern gearbeitet.
Bei den letzten Wahlen hat der Arbeitgeber dann entschieden, dass es zukünftig nur eine Stellvertretung geben wird.
Der Aufsichtsrat hatte sich damals leider auch nicht dafür eingesetzt.
Ist es denn im Gesetz irgendwo vermerkt, dass es eine Mindestanzahl an Stellvertretungen geben muss? Und wenn ja wo?
Nächstes Jahr stehen nämlich wieder die Wahlen an und ich möchte es begründen können. Ich rücke wahrscheinlich wegen Renteneintritt der SBV nach bis zu den Neuwahlen und dann gibt es für einige Monate auch keinen Stellvertreter mehr.

Liebe Grüße aus dem Saarland:-)

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Gruß
Vertigo


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