Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 27.04.2017, 17:54 (vor 2556 Tagen) @ Monica99

Hallo,

vielen Dank für eure schnelle Antwort.
Ich habe in der WO ein bisschen gelesen und im §2 (4) dieses gefunden.
" der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der SBV, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der SBV zu wählen sind."
Also hat der Arbeitgeber doch ein Wörtchen mitzureden.
So bleibt es nur zu hoffen, dass wir uns wieder auf mindestens zwei Vertretungen einigen können. Erforderlich wäre es alle Male, da es zweitweise ganz schön eng war und ein zweiter Stellvertreter uns schon hätte entlasten können.
Und ich hätte jetzt auch mit dem Nachrücken im nächsten Jahr wenigstens einen Stellvertreter.
Liebe Grüße

PS: Ich finde diese Seite hier für die SBV richtig toll und habe mir hier auch schon viele Informationen holen können. Gerade am Anfang eines solchen Amtes fühlt man sich ziemlich alleine gelassen und kennt diese vielen Gesetze noch nicht oder die Orte, wo man sich Informationen holen kann.
Ein grosses Lob an ALLE hier!;-)

--
Gruß
Vertigo


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