elektronisches Dienstplanprogramm (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Friday, 21.07.2017, 10:34 (vor 2471 Tagen) @ Monica99

Hallo Monika99,

ich glaube Du machst es Dir etwas leicht. Mit dem Argument, man muss vergleichen können, könntest Du dann auch Sicht in alle Gehaltslisten und Bonusvereinbarungen verlangen.
Und das die SBV ausgewählte Vergleichspersonen mit ansehen darf, die anderen aber nicht, ist sicher nicht einfach zu programmieren. Zumal es sich ja auch häufig ändert.
Gruß Paul


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