elektronisches Dienstplanprogramm (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 21.07.2017, 15:21 (vor 2471 Tagen) @ rollo

Hallo,

der Zusammenhang ergibt sich eindeutig aus § 81 Abs. 4, Nr.4 SGB IX ("Arbeitszeit", "Arbeitsorganisation").

Ich muß zB bei unseren Diabetikern in der Personenbeförderung auch regelmäßig überprüfen, ob die zugeteilten Dienste den behinderungsbedingten Vorgaben entsprechen, aber auch im Vorfeld, daß überhaupt die Dienste erstellt werden, die diese Diabetiker (oder auch andere Behinderte) leisten können.

--
&Tschüß

Wolfgang


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