Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag? (Stellvertreter/in)
Hallo Hendrik,
ich weiß noch nicht genau, wie ich zitiere, daher sieht das hier vermutlich etwas komisch aus. Aber los gehts.
-- zunächst einmal ist die Frage, welches Wahlverfahren gilt bei Euch. ---
Es gilt das förmliche Wahlverfahren.
--- Dann: Wieviele Stellvertreter sollen laut Wahlvorstand bzw. Wahlversammlung gewählt werden?
Wenn z.B. nur zwei Stellvertretungen zu wählen sind, fallen die anderen beiden hinten runter, es sei denn eine/r von beiden nimmt die Wahl nicht an. ---
Es sollen 4 Stellvertreter gewählt werden und es lassen sich genau 4 aufstellen (einer davon bin ich). Mit allen ist es vorher auch so besprochen und mit der SBV abgestimmt.
--- Ob die/der Kandidat des Betriebrats an erster Stelle landet, hängt auch von seinem/ihrem Einsatz im Amt ab.
Wie oft man ins Amt kommt, höngt auch von der Zahl der Schwerbehinderten bei Euch ab. Je 100 kann ein/e Stellvertretung zu festen Aufgaben herangezogen werden und ist somit im Amt. ---
Wir haben ca. 130 schwerbehinderte Mitarbeiter. Es kann also niemand explizit herangezogen werden.
Ich frage mich eben, wie müssen sich im Alltag die ersten 3 Stellvertreter und die SBV selbst "abwesend" melden, damit der 4. überhaupt jemals Erfahrung sammeln kann.
Falls ich mich noch unklar ausgedrückt habe, frage bitte nach.
Viele Grüße,
Dominik