Vier Stellvertreter - wie funktioniert das im Alltag? (Stellvertreter/in)

Hr.Rautenberg, Tuesday, 11.09.2018, 19:56 (vor 2056 Tagen) @ sirharlekin

Hallo sirhalekin!

Die jeweilige Stellvertretung erhält immer einen konkreten Auftrag oder einen konkreten Termin, zu der die SBV persönlich [Urlaub, Krankheit] oder rechtlich [Befangenheit, zwei SBV Termine zur gleichen Zeit, eine Stellvertretung ist als sachkundiger Arbeitnehmer versierter im Thema] verhindert ist. Das entscheidet die SBV allein und wird von entsprechenden Vertrauensstellungen der Personen zueinander begleitet. Sollte eine Stellvertretung dauerhaft ein Thema begleiten, wird die SBV dies dem Arbeitgeber mitteilen. Ist aber ohne entsprechende Expertise in einem Thema eher theoretisch.

Mit dem Arbeitgeber lässt sich natürlich "Schulungszwecke" immer freihändig verhandeln. Zur Durchsetzung gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Im Übrigen sind BR Sitzungen nicht öffentlich, spätestens für Beschlussteile. Und für das Kennenlernen von gesetzlichen Grundlagen sollten die Stellvertreter[innen] so schnell wie möglich sich schulen lassen. Entsprechende Angebote gibt es bei den Integrationsämtern, gewerkschaftlichen und anderen Bildungsträgern. Die SBV unterscheidet sich grundsätzlich deutlich von einem betrieblichen Sozialdienst.

Die Personalunion von SBV und BR ist gesetzlich nicht ausgeschlossen. Die innere Unabhängigkeit sollte jedoch zu allen Seiten immer gewahrt bleiben.

SBV Arbeit hat grundsätzlich von gesetzes Wegen Vorrang. Hier verzichtet der Gesetzgeber [wie im Übrigen auch bei allen anderen gesetzlich betrieblichen Interessenvertretern] darauf, die Aufgaben, Rechte und Pflichten von außen durch Behörden und Sozialversicherungen durchführen zu lassen. Das Subsidiarprinzip bedeutet hier, dass möglichst betriebsnah mit betrieblichen Kenntnissen die Umsetzung von gesetzlichen Rechten und Pflichten am besten Rechnung getragen wird.

Wenn auf Dauer SBV oder Stellvertreter der eigenen arbeitrechtlichen Verpflichtung Vorrang gewähren, wird dies zu einem politischen Problem, da die SBV im Einzelnen oder in Gänze verwaist. Für den Arbeitgeber fehlen dann geeignete Berater, die ihm zur Durchführung seiner Pflichten unterstützen. SBV oder Stellvertreter[innen] können bei Betriebsanwesenheit sich nicht als Interessenvertreter[innen] für abwesend erklären. Die o. g. Ausnahmen sind abschließend. Entweder wird dies bei der nächsten SBV Wahl zu einem Wahlkampfthema oder die Qualität der SBV Arbeit wird dauerhaft sinken. Manchmal beklagen Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung dies bei den Integrationsfachdiensten, dass die SBV nicht funktioniert.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion