Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)

garda, Berlin, Friday, 10.11.2023, 07:52 (vor 171 Tagen) @ Babel

In dieser Werkstatt (keine! WfbM) werden Menschen unter unterschiedlichen Voraussetzungen beschäftigt. Es gibt Rehabilitanden aus zwei unterschiedlichen Reha-Maßnahmen, Stundenleister aus der Straffälligenhilfe, wohnungslose Menschen die im Rahmen einer Tagesstrukturierung arbeiten und psychisch erkrankte Menschen die ebenfalls eine tagesstrukturierende Maßnahme absolvieren.

Sind alle diese Menschen, sofern sie denn eine Schwerbehinderung/Gleichst. haben nun wahlberechtigt? Ich denke diese Frage wird nicht leicht zu beantworten sein und freue mich auf Ideen aus dem Forum. Vielen Dank im Voraus

Da stellen sich sofort die Fragen, mit welchem Rechtsstatus diese Menschen beschäftigt sind.

a) Reha-Maßnahmen sind was genau? Wer ist Kostenträger, wie lange sind diese Menschen beschäftigt und in welchem Umfang?
b) Stundenleister aus der Strafgefangenenhilfe dürften wohl kaum als wahlberechtigt durchgehen, denn hier erfolgt keine Eingliederung in den Betrieb und die Beschäftigung dürfte nur sehr vorübergehend sein.
c) Tagesstrukturierung wohnungsloser oder psychisch kranker Menschen läuft in welchem Umfang (Dauer pro Tag bzw. Woche, Monat usw.) und mit welchem Kostenträger?

Bei den 1 €-Maßnahmen ist klar, sie sind nicht wahlberechtigt, ich selbst vermute, dass keine deiner Gruppen wahlberechtigt ist und bin sehr gespannt, welche anderen Meinungen ggf. kommen und wie sie begründet sind.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion