Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)

Babel, Kiel, Thursday, 23.11.2023, 08:18 (vor 158 Tagen) @ Cebulon

Hallo noch einmal,
meine Fragestellung ist leider noch nicht wirklich zum Thema geworden, da eigentlich nur über die 1-Euro-Jobber nachgedacht wurde. Die aber sind tatsächlich unstrittig, außerdem nicht in dem beschriebenen Betriebsteil Werkstatt beschäftigt.

In dieser Werkstatt (keine! WfbM) werden Menschen unter unterschiedlichen Voraussetzungen beschäftigt. Es gibt Rehabilitanden aus zwei unterschiedlichen Reha-Maßnahmen, Stundenleister aus der Straffälligenhilfe, wohnungslose Menschen die im Rahmen einer Tagesstrukturierung arbeiten und psychisch erkrankte Menschen die ebenfalls eine tagesstrukturierende Maßnahme absolvieren.

Insbesondere die benannten Wohnungslosen und die psychisch erkrankten Menschen stellen einen Großteil der Beschäftigten und haben vielfach auch Behinderungen. Wenn nun dieser Personenkreis auch im Sinne des SGB IX zu den Beschäftigten gehören sollte, erhöht sich tatsächlich die Zahl derer, für die ich als SBV tätig werden kann und muss.

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Freundliche Grüße
Bernd


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