Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)
Guten Morgen,
herzlichen Dank schon einmal für Eure Gedanken.
zu den Fragen:
a: Rehamaßnahmen werden hauptsächlich finanziert durch den Rentenversicherungsträger, die Maßnahmen dauern i.d.R. 3 Monate währenddessen die Rehabilitanden an drei bzw. 4 Tagen die Woche jeweils 1,5 bis 3 Stunden täglich in der Werkstatt arbeiten.
b: bei den Stundenleistern könntest Du Recht haben.... obwohl es hier meistens um 30 Std. pro Woche Beschäftigung geht.
c: Kostenträger läuft hier über die Eingliederungshilfe.
Bei den 1 Euro Jobbern dürfte Cebulon Recht haben.
--
Freundliche Grüße
Bernd