Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)

Phönix, NRW, Saturday, 25.11.2023, 12:14 (vor 156 Tagen) @ Cebulon

In dieser Werkstatt (keine! WfbM) werden Menschen unter unterschiedlichen Voraussetzungen beschäftigt. Es gibt Rehabilitanden aus zwei unterschiedlichen Reha-Maßnahmen, Stundenleister aus der Straffälligenhilfe, wohnungslose Menschen die im Rahmen einer Tagesstrukturierung arbeiten und psychisch erkrankte Menschen die ebenfalls eine tagesstrukturierende Maßnahme absolvieren.

Ausgelagerte Arbeitsplätze der WfbM sind ja nicht Bestandteil der Fragestellung von Babel und die 1-Euro-Jobber sind nicht in dem beschriebenen Betriebsteil Werkstatt beschäftigt.

Klarheit besteht für mich noch nicht, welche Beziehungen zwischen der gGmBH von Babel und denen in der Werkstatt (keine WfbM) beschäftigten Gruppen bestehen. Da ich auch GL in einer WfbM (gGmbH) bin, suche ich zunächst parallelen zwischen der gGmbH von Babel und meinem Arbeitgeber. Im Moment betrachte ich den Sachverhalt nicht vom Standpunkt einer SBV. Auch scheint man hier unterschiedliche Definitionen zu Begrifflichkeiten zu haben, was z.B. ein Rehabilitand ist.

Aber vielleicht können albarracin und Cebulon für jede einzelne Gruppe erläutern und darstellen, ob diese Menschen mit Schwerbehinderung ein Wahlrecht für die SBV der gGmbH haben.

  • Rehabilitanden aus zwei unterschiedlichen Reha-Maßnahmen
  • Stundenleister aus der Straffälligenhilfe
  • Tagesstrukturierung für wohnungslose Menschen
  • Tagesstrukturierung für phsychisch erkrankte Menschen

Gerade die Rehabilitanden könnten dann auch für mich hinsichtlich des Wahlrechts interessant sein. Danke.

Gruss
Phönix


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