Wahlberechtigung, Zuständigkeit als SBV (Wahlen)

garda, Berlin, Monday, 13.11.2023, 10:48 (vor 168 Tagen) @ Babel

Guten Morgen,
herzlichen Dank schon einmal für Eure Gedanken.
zu den Fragen:
a: Rehamaßnahmen werden hauptsächlich finanziert durch den Rentenversicherungsträger, die Maßnahmen dauern i.d.R. 3 Monate währenddessen die Rehabilitanden an drei bzw. 4 Tagen die Woche jeweils 1,5 bis 3 Stunden täglich in der Werkstatt arbeiten.

Dann klares ja aber nur beim aktiven Wahlrecht, siehe auch hier: Entscheidungstabelle Komsem wobei sich bei der meist kurzen Zeit wohl oft die Frage in der Praxis nicht stellt bzw. das Ausscheiden und damit das Ende einer Wahlberechtigung beachtet werden muss!

Düwell diskutiert hier über die gegenteilige wörtliche Regelung in § 152 Satz 2 SGB IX und argumentiert gegen sie und für ein Wahlrecht, gibt aber keine Rechtsprechung sondern nur andere Literatur an.

b: bei den Stundenleistern könntest Du Recht haben.... obwohl es hier meistens um 30 Std. pro Woche Beschäftigung geht.

Bei diesem Umfang dürfte wohl zumindest ein aktives Wahlrecht bestehen.

c: Kostenträger läuft hier über die Eingliederungshilfe.

Hier ist inhaltlich die Frage, ob es tatsächlich um Beschäftigung geht. Dazu siehe Düwell, 6. Auflage S. 1451, Abschnitt Beschäftigung ohne Arbeitsverhältnis, hier auch mal mit Urteil vom BAG.

Bei den 1 Euro Jobbern dürfte Cebulon Recht haben.

Düwell vertritt auch diese Ansicht, hier: Entscheidungstabelle Komsem wird das anders gesehen. So eindeutig scheint das also nicht zu sein.

Generell legt Düwell die Begriffe sehr weit aus, unterlegt das aber nur teilweise mit Rechtsprechung, teilweise zitiert er sich selbst oder nur weitere Literatur. Für einige Sachverhalte gibt es offenbar bisher keine Rechtsprechung sondern nur Auslegung, die dann auch durchaus unterschiedlich ausfällt. Das Düwell nicht immer recht hat, stimmt leider auch, das habe ich selbst schon live im Gerichtssaal erlebt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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