Internes Bewerbungsformular (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

zicko, Bayern, Tuesday, 22.01.2008, 11:36 (vor 5947 Tagen)

Hallo,

bei uns steht im internen Bewerbungsformular folgender Satz:
"Ist im Falle einer Schwerbehinderung die Unterstützung durch den Schwerbehindertenbeauftragten gewünscht> JA Nein ".
Dieser Satz gefällt mir so nicht.
Der AG war bis zuletzt der Auffassung, dass die SBV nicht von der Bewerbung zu informieren ist, sofern der Bewerber dies nicht explizit wünscht. Diese falsche Auslegung des SGB IX konnte ich -mit eurer Unterstützung- zwischenzeitlich aus dem Weg räumen.

Nun möchte ich aber noch einen Schritt weitergehen:
Ich bin nämlich der Meinung, dass obiger Satz bei internen Bewerbungen nicht notwendig ist.
=> Der AG ist aufgrund §81 Abs. 1 und § 95 Abs. 2 SGB IX sowieso verpflichtet, mich von Bewerbungen schwerbehinderter MA/-innen zu informieren.
=> Ich könnte mir schon vorstellen, dass evtl. Bewerber, aus Angst vor möglichen Konsequenzen im Auswahlverfahren, obige Frage vorsichtshalber mit Nein beantworten.

Mir würde folgender Weg i.R. einer internen Bewerbung besser gefallen:
Der AG prüft die Bewerbung dahingehend, ob eine Schwerbehinderung vorliegt (entsprechende Auswertungen sind in der Personalstelle ja vorhanden).
Falls ja, dann erfolgt eine Meldung an mich.
Ich wende mich dann an den Bewerber (natürlich unter Darlegung der rechtlichen Verpflichtungen seitens des AG mich zu informieren), biete dem Bewerber meine Unterstützung an und frage ihn, ob er diese benötigt. Das Ergebnis teile ich dann dem AG mit.

Mir geht es überwiegend darum, den Informationsfluss und auch die Positionierung der SBV im Betrieb zu verbessern.

Wir seht ihr das bzw. wie wird das bei euch gehandhabt>

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße
zicko


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