Bewerbungsformular: Beteiligung der SBV Ja? Nein? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 23.01.2008, 17:20 (vor 5945 Tagen) @ zicko

Hallo zicko,

kläre auch einmal, vielleicht sogar zu erst, wen der AG hier meint>. Ist hier ggf. wirklich der "Beauftragte des AG für die Belange der Schwerbehinderten (§ 98 SGB IX) gemeint, dann wäre es ja sogar etwas positives. Ich denke aber, der AG meint hier die SchwbV.

Auf alle Fälle besteht hier Rede- und auch (Auf-)Klärungsbedarf. Auch bzgl. der unterschiedlichen Positionen und Aufgaben der BASchwb und VPSchwb.

Weise ihn auch auf die Aussage von Prof. Dr. Knittel hin (s. Antwort von [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=6696]Wolfgang E.[/link]).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion