Bewerbungsformular: Beteiligung der SBV Ja? Nein? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Thursday, 24.01.2008, 12:52 (vor 5945 Tagen) @ zicko

Hallo zicko,

gerade bei internen Bewerbungen verstehe ich diese Frage des AG nicht, denn hier könnte/sollte der AG diese Information haben, sofern der schwerbehinderte AN sich diesbezgl. offenbaren möchte. Sollte es hier so sein, dass sich Betroffene nicht offenbaren wollen, sollte der AG sich diesbezgl. einmal Gedanken machen! Hier ist es dann ja mögl. Weise so, dass Betroffene Nachteile befürchten, weil der AG sich hier nicht offen und vor allem positiv diesem Thema und seiner Verantwortung gegenüber Schwerbehinderten zeigt.

Er sollte also den Zustand schaffen, dass sich Schwerbehinderte willkommen und gut aufgehoben fühlen.

Die immer mehr zunehmende Rechtsmeinung ist, dass diese Frage wie auch die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig ist, bzw. belogen werden darf. Eine solche Frage könnte ein Indiz für einen Verstoß gegen das AGG begründen. Besonders, dann wenn ggf. gerade solche Koll. dann nicht berücksichtig werden. Daher wird AG eigentlich angeraten solche Fragen gar nicht erst zu stellen. Viel sinnvoller ist es dann im Rahmen des Vorstellungsgespräches auf MA-Vertretungen wie BR und SchwbV hinzuweisen wie aber auch auf ggf. ansonsten vorhandenen positiven Einrichtungen für die AN, wie z.B. Sozialbetreuung sofern vorhanden und Gleichstellungsbeauftrage usw.!


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