Internes Bewerbungsformular (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 22.01.2008, 12:04 (vor 5946 Tagen) @ zicko

Hallo zicko,
meines Erachtens ist diese Fragestellung ein grober Verstoß gegen das SGB IX und möglicherweise auch gegen das AGG.

Diese Frage darf, wenn überhaupt, nur innerhalb eines Vorstellungsgespräches gestellt werden, und hier auch nur den schwerbehinderten Bewerbern. Den Nichtbehinderten Bewerbern darf auch hier diese Frage garnicht gestellt werden, die Teilnaahme der SBV ist von diesen grundsätzlich hin zu nehmen (falls sich behinderte beworben haben, um eine Vergleichbarkeit für die SBV her zu stellen!)

Wenn diese Frage vom AG gestellt wird, so ist das eine Beschränkung der Freiheit der SB -Kollegen. Gut diese dürfen irgendwann einmal allgemein darauf hingewiesen werden, dass sie die Hilfe der SBV nicht in Anspruch nehmen MÜSSEN, aber dies ist dann auch in Bezug auf den BR/PR mit zu teilen.

Nein Diese Fragestellung ist ein Verstoß gegen alles was das Gesetz sagt im Buchstaben und auch gegen alles was es meint.

Gruß Ede


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