Internes Bewerbungsformular (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Tuesday, 22.01.2008, 15:45 (vor 5946 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

die Frage ist ungeschickt und man sollte mit dem AG reden auf diese zu verzichten. Prof. Dr. Knittel bezeichnet sie in seinem Kommentar auch als unzulässig. Es gibt nur leider hierzu noch keine Rechtsentscheidung. Es wäre hier also ggf. zu überlegen mit Unterstützung eines Fachanwaltes eine Rechtsentscheidung (Unterlassungsklage) zu erwirken.

Weiter der Hinweis, sofern es sich wie hier um die bewerbung eines bereits im Betrieb beschäftigten Schwerbhinderten handelt, wäre die SchwbV unabhängig von einer solchen Fragestellung gem. § 95 (2) zu beteiligen. Hier (beim § 95 (2)) gibt es auch keine Möglichkeit, dass z.B. der schwerbehinderte Beschäftigte die Beteiligung der SchwbV ausschließt. Hier ist die SchwbV immer zu beteiligen.

Sie sollte aber auch ein Grund für die SchwbV sein, die Beschäftigten ggf. einmal mit dem Sinn und Inhalt des SGB IX, besonders auch den rechten der AN und der Pflichten des AG, zu mindest der wichtigen §§, vertraut zu machen. Zum Beispiel durch einen guten Beitrag in der Btreibsversammlung, so hatte ich es getan.


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