Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 16.03.2009, 17:14 (vor 5544 Tagen) @ gsbv

Hallo "GSBV",

Du hast mit Deinen bedenken recht. Das SGB IX lässt eine solche Regelung nicht zu.

Arbeit ist kein Verhinderungsgrund. Sie müsste also eignetlich dann ihr Mandat niederlegen und so den Weg für den Stelli freimachen. Es könnte hier ein Fall des § 94 (7) Satz 5 gegeben sein.

Hier könnte man sonst dann nur nach dem Motto handeln: "wo kein Kläger da kein Richter". Dieses auch wenn alle es akzeptieren.

Wenn also die VPSchwb stets gute Arbeit gemacht hat und ihr Mandat dann auch wieder in der Güte weiterführen will und alles es mitträgt, könnte man es "aussitzen".

Man sollte dann aber auch sicherstellen, dass der Stelli alle notwendige Infos/ Einladungen usw. erhält und auch sie die notwendige Freistellung für die Aufgabenwahrnehmung erhält.


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