Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.03.2009, 10:55 (vor 5537 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

» Nun die Sbv ist dazu da darüber zu wachen, dass die Gesetze zum "Schutz"
» der SB Kollegen eingehalten werden.
» Zu diesen Gesetzen gehört auch die Regelung, dass es eine GSBV gibt. UNd
» die GSBV hat natürlich darüber zu wachen, dass die örtliche SBV ihr
» eSacher richtig macht und keine Beschwerden betroffener SB-Kollegen
» kommen.


Nein. Die GSBV hat keine "Überwachungsfunktion" der örtlichen SBV. Die Aufgaben der GSBV sind deutlich im § 97 SGB IX geregelt. Insbesondere im Absatz 6

§ 97
.....(6) Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung .......

» Allerdings wird die GSBV eingeschaltet, wenn "unten" was nicht rund läuft

Wer schaltet die GSBV ein, und wer entscheidet, das etwas nicht rund läuft>


» Hab selber mit beiden Vertretungen zu tun.

Ich auch :-)))
Und unsere örtliche SBV ( mich eingeschlossen) würde ganz schön auf die Barrikaden gehen, wenn sich unsere GSBV in unsere Arbeit einmischen würde.

» Und wenn die GSBV von Kollegen des Teilbetriebes aangesprochen wird, so
» ist sie offiziell eingeschaltet und hat sich entsprechend um Lösungen der
» Probleme zu bemühen, wegen derer sie eingeschaltet wurde.

Vergleiche es mal mit der Tätigkeit und Aufgaben des GBR. Wenn einzelne Kollegen sich beim GBR über den BR beschwerden würden, hätte dann der GBR das "Recht" zum eingreifen>

Wenn die GSBV von einzelnen Kollegen angesprochen wird, muss sie an die örtliche SBV ( VP oder/und auch Stelli) als zuständige Ansprechpartner hinweisen.

Auch aus dem Knittelkommentar ( ich nutze die OnlineVersion SGB IX Professionell)konnte ich keine Kommentierung zum § 97 SGB IX erkennen, die der GSBV in diesem besonderen Fall hier das Eingreifen erlauben würde.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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