Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)
Hallo,
könnte man hier nicht §95 die Voraussetzungen zur ständigen Heranziehung als mindest Zahlen auslegen , da im § 96/4 "weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig" erlaubt sind, wenn der Arbeitgeber hier sein Einverständnis erklärt hat>
Gruß Joachim