Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

J_Neumann, BW, Tuesday, 17.03.2009, 09:05 (vor 5543 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
könnte man hier nicht §95 die Voraussetzungen zur ständigen Heranziehung als mindest Zahlen auslegen , da im § 96/4 "weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig" erlaubt sind, wenn der Arbeitgeber hier sein Einverständnis erklärt hat>

Gruß Joachim


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