Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

gsbv, Bayern, Wednesday, 18.03.2009, 15:45 (vor 5542 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,
»
vielen Dank für die rasche Beantwortung.
Auch Danke an die anderen Forumsteilnehmer.

Dein letzter Absatz, Bernhard: "Sollten sich aber Betroffene, Wähler nicht mehr richtig vertreten fühlen, sogar Aufgaben der SchwbV hierunter leiden, wäre es nicht mehr akzeptabel", ist genau das Problem. Es haben sich bereits sbKollegen gemeldet, die sich nicht genügend betreut fühlen.

Ein persönliches Gespräch mit diesen Betroffenen und einem kleine Teil von Betriebsräten hat ergeben, dass keine Zufriedenheit mehr vorhanden ist.

Problematisch ist, dass der Betriebsratsvorsitzende an der VP festhält und eine schriftliche Vereinbarung mit der Personalabteilung getroffen hat, dass der 1. Stelli seinem Amt nachgehen kann. Aufgrund der vorgenannten Situation, BR und Personalabteilung, sind die sbKollegen natürlich auch verunsichert und getrauen sich auch nicht ihren Unmut auszusprechen.

Ich als GSBV bin gerne bereit Probleme zu lösen, nur auch Dauer ist das bei einer Differenz von gut 400 km zwischen Haupt- und Tochterbetrieb fast nicht mehr zu lösen. Nur, es löst das Problem der "Zufriedenheit" nicht.

Ich bin unsicher, ich weis nicht wie ich mich verhalten soll, ich weis nicht wie ich vor allem den Kollegen helfen soll, die sich nicht getrauen sich an mich als GSBV zu wenden>

Vielen Dank nochmals
GSBV


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