Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.03.2009, 20:01 (vor 5537 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

» Somit ist die GSBV dem Gesetz entsprechend ein geschaaltet und HAT tätig
» zu werden, ansonsten sie sich auch selber der Passiviztät entgegen dem
» Gesetz schuldig machen würde.

Sorry, aber auf welches Gesetz berufst du dich jetzt>


» Es ist richtig, dass die GSBV keine " "Überwachungsfunktion" der örtlichen
» SBV." hat, nach dem Gesetz. Sie sollte aber doch schon genau wissen, was da
» so abläuft, da sie ja diejemige ist, die ausbügeln muss, wenn es schief
» geht.

Wie willst du als GSBV feststellen, was so alles bei den SBVen vor Ort abläuft>
Im vorliegenden Fall geht es über eine Entfernung von 400 km


» Wird die GSBV eingeschaltet durch örtliche Kollegen so hat sie tätig zu
» werden, wie sie das tut wurde bisher nicht diskutiert.

Nochmals, nach § 97.6 SGB IX ist die Zuständigkeit der GSBV klar und eindeutig geregelt. Wenn es eine gewählte SBV gibt, ist die GSBV für örtliche Kollegen eben nicht zuständigt und kann auch nicht eingeschaltet werden. Weder von betroffenden Kollegen, noch von einzelnen BRs

Schau dir mal in den Zusammenhang den § 96 Abs. 2 SGB IX an
...
2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.....

Wäre ein "Eingreifen" der GSBV nicht eine Behinderung der örtlichen SBV> Denn ein "Eingreifen" der GSBV besagt doch, das die Amtsführung der örtlichen SBV aus Sicht der GSBV nicht okay ist.

Ab wieviel unzufriedene Kollegen vor Ort "darf" denn die GSBV nach deiner Ansicht eingreifen> Wo ziehst du die Grenze>
Denn es wird immer Kollegen und Kolleginnen geben, die mit der Arbeit der SBV nicht zufrieden sind. Genauso gibt es VPs, die mit der Arbeit der GSBV nicht zufrieden sind!
LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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