Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 21.03.2009, 16:45 (vor 5539 Tagen) @ gsbv

Hallo gsbv
.
»
» Ich bin unsicher, ich weis nicht wie ich mich verhalten soll, ich weis
» nicht wie ich vor allem den Kollegen helfen soll, die sich nicht getrauen
» sich an mich als GSBV zu wenden>


ich bin der Meinung, das du offiziell überhaupt nicht eingreifen darfst.
Würde auch, so glaube ich, dein Aufgabengebiet als gsbv überschreiten
Die Vereinbarung ist zwar etwas seltsam. Aber wenn der Stelli die nötige Zeit für die Tätigkeit bekommt, wo ist das Problem>
Verweise doch die Kollegen an den Stelli.
LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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