Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.03.2009, 11:00 (vor 5537 Tagen) @ Hotte

Hallo Ede,
Da hat es mir beim kopieren die wichtigsten Wörter abgeschnitten

(6) Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist;....

In diesem Fall gibt es eine gewählte SBV ( VP und Stelli)

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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