Teilnahme an der BR Sitzung (Stellvertreter/in)

WoBi, Thursday, 15.10.2009, 14:06 (vor 5331 Tagen) @ albarracin

» So sagt z. B. Neumann/Pahlen:
»
» " Allerdings muß sich die Vertrauensperson die Kenntnisse dessen zurechnen
» lassen, was sie bei der Anhörung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber
» erfahren hat, wenn sie diesem Gremium angehört."

Hallo albarracin,

diese Text bezieht sich auf die Unterrichtungsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber der SBV. Der Arbeitgeber genügt nicht seiner Unterrichtungs- und Erörterungspflichten, wenn er nur den Betriebsrat ohne anwesenden SBV unterrichtet. Der Unterrichtungsbedarf der SBV geht über die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrates hinaus.
Das stellvertretende Mitglied vertritt nach §94 Abs. 1 Satz 1 die Vertrauensperson im Fall der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben. Es ist also nicht zur Unterstützung oder zur gemeinsamen Tätigkeit mit der Vertrauensperson vorgesehen, sondern nur zur Vertretung im Verhinderungsfall.
Was sind andere Aufgaben> Ist Protokollmitschrift in der BR-Sitzung eine Verhinderung um die Aufgaben der SBV zu erfüllen>

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Gruß
Wolfgang


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