Teilnahme an der BR Sitzung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 19.10.2009, 15:39 (vor 5327 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

» mir geht es mehr um die Zusammenarbeit mit einer "aktiven"
» Stellvertretung. Ob es Rahmenbedingungen im Betrieb ermöglichen, die
» Stellvertetung besser einzubinden ist nach dem Informsationsgehalt der
» Frage nicht bekannt. Aber es könnten andere Beweggründe eine Rolle
» spielen.

Die Rechtslage ist ganz eindeutig, wann der Grund einer Verhinderung gegeben ist und damit auch der Einsatz des Stelli möglich ist. Der BR kann sich auch und sollte es ggf. auch um seine Beschlüsse nicht doch ggf. zu gefährden an die Rechtslage halten. Du könntest u.U. bei BR-Sitzungen wegen eines anderen zeitgleichen Termin verhindert sein. Dann könnte der Stelli in die BR-Gremien. Das bedeutet aber, dass Du dann nicht dort hin darfst.

Der AG könnte sonst dem Stelli erhebliche Probleme bereiten, wenn er die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit nicht ausübt und statt dessen ohne rechtlichen Grund (Berechtigung) SchwbV-Arbeit ausübt.

Du/ Ihr könnt selbstverständlich mit dem AG eine Absprache zum Thema, SchwbV-Arbeit des Stelli ausßerhalb der gesetzlichen/rechtlichen Verhinderung treffen. Dann müsste der BR, sofern er dieses mitträgt, nur die Rechtslage einer möglichen Gefährdung seiner Beschlüsse klären.


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