Teilnahme an der BR Sitzung (Stellvertreter/in)

benn, Thursday, 15.10.2009, 21:44 (vor 5331 Tagen) @ WoBi

» Hallo benn,
»
» ist das nicht ein falscher Ansatz, wenn man dies unter dem Gesichtspunkt
» Zusammenarbeit mit der Stellvertretung betrachtet> Ein SBV ist bereits
» dann verhindert, wenn er zwei Termine gleichzeitig wahrnehmen muss.
» Wenn du ausschliesslich als BR an der Sitzung teilnimmst, ist die SBV dort
» nicht vertreten. Ich würde das stetige Gespräch mit der Stellvertretung
» suchen und den Informationsaustausch sicherstellen.

Ein SBV der auch BR ist hat ein Doppelamt, die SBV nimmt nur beratend an den BR - Sitzungen teil. Hat auserdem kein Stimmrecht und keinen Einfluss auf die
BR - Sitzung sobdern ein veto Recht und kann die Sitzung aussetzen. Er ist also nur ein Mithörer. Ein BR dagen hat auch Stimmrecht. Die SB - Stellvertreterin kann nur vertreten wenn die SBV im Urlaub, Krank, Schulung oder sonst nach dem SGB IX verhindert ist. Und Sie muss die Stellvertreterin schriftlich beauftragen Ihn für diesen Zeitraum zu vertreten. Dies sollte dem Arbeitgeber ebenfals gemeldet werden. Genau so wie beim BR.


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