Teilnahme an der BR Sitzung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 15.10.2009, 22:26 (vor 5331 Tagen) @ benn

Hallo benn,

» Ein SBV der auch BR ist hat ein Doppelamt, die SBV nimmt nur beratend an
» den BR - Sitzungen teil. Hat auserdem kein Stimmrecht und keinen Einfluss
» auf die
» BR - Sitzung sobdern ein veto Recht und kann die Sitzung aussetzen. Er ist
» also nur ein Mithörer. Ein BR dagen hat auch Stimmrecht. Die SB -
» Stellvertreterin kann nur vertreten wenn die SBV im Urlaub, Krank,
» Schulung oder sonst nach dem SGB IX verhindert ist. Und Sie muss die
» Stellvertreterin schriftlich beauftragen Ihn für diesen Zeitraum zu
» vertreten. Dies sollte dem Arbeitgeber ebenfals gemeldet werden. Genau so
» wie beim BR.

Auch hier Widerspruch, siehe meine Antwort oben!

Kontextlinks:
BR-Mitglied und Schwerbehindertenvertreter in einer Person>
Beitrag vom BesHSchwbV der BVE (DB AG) - Beitrag auf Seite 14 (rechte Spalte) Quelle des Beitrages "Zeitschrift Behindertnerecht"

PS: Bitte unbedingt Dein Profil ergänzen, lese auch bitte einmal den ersten Forumsbeitrag "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]Streng Geheim[/link]"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion