Nachwahl (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.03.2010, 16:36 (vor 6053 Tagen) @ gsbv

Hallo,

Du hast die Dinge ganz schön schleifen lassen.
Zum Einen hättest Du Dir diese Usurpation der SBV durch den BRV gar nicht gefallen lassen müssen. Schließlich wärst Du eindeutig direkt zuständig gem. § 97 Abs. 6 SGB IX für diesen Betrieb. Warum hast Du das nicht klargestellt >
Die Wahl hättest Du auch selbst initiieren können, indem Du mal aufgrund Deiner Zuständigkeit eine Versammlung der sbM einberufen hättest. Dann hättest Du auf dieser Versammlung versuchen können, die notwendigen drei Wahlberechtigten zur Einberufung einer Versammlung zu finden.
Außerdem hättest Du jederzeit das IA bitten können, gem. § 94 Abs. 6 eine Versammlung zur Bildung eines Wahlvorstands einzuberufen.

Eigentlich eine Menge Handlungsmöglichkeiten, die sich sehr direkt aus dem Gesetz ergeben und gar nicht so exotisch sind.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion