Miteinbinden von Stellvertretern (Allgemeines)

Interessierte, NRW, Friday, 09.07.2010, 15:30 (vor 5948 Tagen)

Hallo,

ich bin recht neu hier, habe aber gleich zu Beginn eine für mich sehr wichtige Frage:

Bei uns wurden nun erneut Wahlen durchgeführt und ich habe mich aufstellen lassen und bin zur 3. Stellvertreterin gewählt worden und somit das letzte Glied in der Kette.

Das Amt habe ich nun schon mehrere Monate inne, aber ich fühle mich nicht wirklich eingebunden. Heute habe ich die Hauptamtlerin darauf angesprochen und bat sie mich wenn möglich in das Amt etwas mehr mit einzubinden.

Daraufhin bekam ich die Antwort, dass ich darauf kein Recht hätte und sie auch nicht wisse wie sie das machen solle, denn das Aufgabengebiet sei hierfür viel zu umfangreich. Wenn wirklich meine Tätigkeit als Stellvertreterin gefragt sei, dann solle ich mir das Gesetzbuch nehmen und dort nachlesen und damit den Fall dann auch bearbeiten. Ferner ergänzte sie, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass ich überhaupt an die Reihe komme.

Aber was ist wenn doch> Ich kenne doch diesbzgl. gar nicht die Strukturen etc. Fortbildungsangebote darf ich auch nicht wahrnehmen, da ich hierfür weder freigestellt würde noch würden die Kosten dafür übernommen.

Mich würde es interessieren, ob andere Unternehmen ähnlich vorgehen und ob sie tatsächlich die Stellvertreter, auch wenn sie der Stellvertreter vom Stellvertreter sind, nicht einbinden.

Was kann ich denn noch, ausser hier im Forum etc. zu lesen, noch tun>

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.

MfG

eine Interessierte


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