Miteinbinden von Stellvertretern (Allgemeines)
Hallo Rolandfuerth1,
hier muss ich Dir leider widersprechen. Als 3. Stelli hat man keinen grundsätzlichen Anspruch. Er könnte sich aber ggf. ergeben, wenn begründet absehbar wäre, dass der 2 oder 3. Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung wirklich aktiv werden müsste.
Siehe auch mein o.e. Auszug aus dem Knittelkommentar.
Eine fiktive Möglichkeit, weil man gewählt wurde sieht das Gesetz nicht vor. Hier könnte man also nir mit dem AG reden und versuchen diesen zu überzeugen. Auch vielleicht einer entsprechenden 2-3 Tage Schulung beim IA zuzustimmen, auch wegen der kurzen Zeit und der hier dann doch auch geringen Kosten.
Das Gesetz, also das SGB IX sieht einen grundsätzliche Anspruch auf Schulung für Stellis nur im Rahme der Ausnahmeregelung lt. § 95 Abs. 1 Satz 4 ff vor. Leider 
Aber, es ist bei uns auch nicht ander wie beim BR auch dort haben die Ersatzmitglieder keinen Schulungsanspruch, es sei denn sie rücken nach, temporär oder dauerhaft.