Miteinbinden von Stellvertretern (Allgemeines)
Nochmals hallo,
habe mich nun auch intensiv eingelesen und gebe Bernhard & Co. recht. Da bin ich wohl zu sehr von unserer Firma ausgegangen, bei der das auf freiwilliger Basis auch für 2. und 3 Stellis gewährt wird.
Aber ein Rechtsanspruch besteht definitiv nicht. Daher danke für die Korrektur. @"Interessierte": Dein Wunsch ist nachvollziehbar, lobenswert, aber rechtlich nicht abgedeckt. Daher bliebe nur der Weg an den Petitionsausschuss des Dt. Bundestages o.ä.
Viele Grüße Roland