Miteinbinden von Stellvertretern (Allgemeines)

Rolandfuerth1, Tuesday, 13.07.2010, 06:52 (vor 5944 Tagen) @ hackenberger

Nochmals hallo,

habe mich nun auch intensiv eingelesen und gebe Bernhard & Co. recht. Da bin ich wohl zu sehr von unserer Firma ausgegangen, bei der das auf freiwilliger Basis auch für 2. und 3 Stellis gewährt wird.:-)


Aber ein Rechtsanspruch besteht definitiv nicht. Daher danke für die Korrektur. @"Interessierte": Dein Wunsch ist nachvollziehbar, lobenswert, aber rechtlich nicht abgedeckt. Daher bliebe nur der Weg an den Petitionsausschuss des Dt. Bundestages o.ä.


Viele Grüße Roland


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