Miteinbinden von Stellvertretern (Allgemeines)

Rolandfuerth1, Friday, 09.07.2010, 16:18 (vor 5948 Tagen) @ Interessierte

Hallo,

du solltest auf alle Fälle ein Grundseminar für SBVn besuchen. Meines Wissens hast du darauf selbst als "nur" die dritte Stellv einen Anspruch. Schließlich kann es ja - wie du richtig schreibst - passieren, dass die VP und 1. und 2. Stellv alle mal zusammen abwesend sind und du dann zumindest mit Grundwissen ausgestattet sein MUSST.

Falls Probleme damit, erkundige Dich doch am besten mal beim Integrationsamt. Du kannst auch hier
http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html#Schulungsanspruch%20für%20das%20stellvertretende%20Mitglied

oder hier (in der Broschüre "aufgaben der SBV":
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/vertrauensperson/index.html#A_Schulungsanspruch
mal nachlesen, ab da wird leider nur immer om ersten Stellv geschrieben.

Viel Erfolg und nicht aufgeben (das zeichnet SBVler ja eh aus;-)
Viele Grüße und jetzt hitzefrei
Roland


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