Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 02.08.2010, 08:11 (vor 5042 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

genau diese Situationen sollte der Betroffene so genau darstellen als Gründe der Gefährdung. Also auch die sich hieraus ergebenen Ängste. Ganz wichtig die behinderungsbedingte Krankenfehltage genau darstellen. Weiter auch sich aus der Behinderung ergebene Einschränkungen in der Beschäftigung. Also SchwbV bestätigst Du dann in Deiner Stellungnahme diese Darstellungen des Antragsstellers wiederum. Versuche den PR zu überzeugen, dass Du gerne auch in seinem Namen die Stellungnahme fertigen möchtest, also macht doch beider /SchwbV/PR) einen gemeinsame Stellungnahme.

Lese aber weiter einmal die vielen Beiträge unter "GdB bei Multiple Sklerose" und prüfe ob sich nicht eine Chance für einen Antrag auf Neufestsetzung ergeben würde. Hierbei dann auch bedenken, dass sich aus der MS auch seelische/ physische Auswirkungen ergeben können, dessen Anerkennung man auch mit beantragen kann. Hierzu wäre es dann aber wichtig, dass diese Auswirkungen/ Einschränkungen dann auch einmal ärztlich behandelt wurden.

Zum Schluss aber den wichtigen Hinweis.

Einen Antrag auf Neufestsetzung erst nach ggf. Erfolgter Ablehnung oder Anerkennung einer Gleichstellung stellen. Denn dass ein lfd. Antrag beim Versorgungsamt gestellt wurde MUSS man auf dem Antrag auf Gleichstellung vermerken, was dann dazu führt, dass die Agentur für Arbeit den Antrag auf Gleichstellung ruhen lässt, bis zum Entscheid des Versorgungsamtes über den dort gestellten Antrag.


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