Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

pacodecolonia, Monday, 02.08.2010, 12:35 (vor 5041 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine detaillierte Antwort.
Kennst Du eine Aufzählung, wann der besondere Kündigungsschutz für SB jeweils nach den Anträgen für Gleichstellung, Neuanträge aber auch im Falle von Einspruch/Widerspruch greift>
Ich hab sowas mal in einem Seminar gelernt, aber meine Schulungsunterlagen sind nicht auffindbar.

LG
Paco


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