Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.08.2010, 10:45 (vor 5041 Tagen) @ hackenberger

Hallo paco,

da eine Gleichstellung nur eine "abstrakte" Arbeitsplatzgefährdung vorraussetzt, sollte bei einem MS-Kranken mit Schüben die Auflistung der behinderungsbedingten Fehlzeiten der letzten 3 Jahre als Gleichstellungsgrund ausreichend sein. Wenn in einem der letzten 3 Jahre die behinderungsbedingten Fehlzeiten mehr als ca. 30 Tage betrugen, sollte die GS gewährt werden.

@Bernhard:
Läßt die AA die Bearbeitung ruhen, wenn ein Erhöhungsantrag gestellt ist und der GdB bereits 30 oder 40 beträgt, handelt sie rechtswidrig, da die Gleichstellung aufgrund der kürzeren Verfahrenslaufzeit auch die rechtliche Sicherung der sbM während der oft langen Bearbeitungszeiten beim VA sicherstellen soll. Auch der vorläufige Rechtsschutz nach § 69 kann von der AA nicht als Grund angeführt werden, da auch dieser viel unsicherer ist und von Faktoren abhängt, die der Antragsteller zwar nur schwer beeinflussen kann, ihm aber zugerechnet werden wie z. B. nicht antwortende Ärzte.
Die Gleichzeitigkeit von Antragstellung auf GS und GdB-Erhöhung ist seinerzeit vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt werden.
Lediglich bei gleichzeitiger Stellung eines Erstantrages kann die AA das Verfahren bis zur Entscheidung des VA aussetzen.
Zumindest im Bereich der Landes-AA Ba-Wü ist das auch gar kein Problem

--
&Tschüß

Wolfgang


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