Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
Hallo Paco,
Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt ablehnender Bescheid liegt vor Widerspruch beziehungsweise Klage anhängig. Der besonderer Kündigungsschutz besteht nicht.
Denn keine Alternative des § 90 Absatz 2a SGB IX erfüllt, da Schwerbehinderung nicht nachgewiesen und Entscheidung getroffen.
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