Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 02.08.2010, 12:57 (vor 5041 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt – ablehnender Bescheid liegt vor – Widerspruch beziehungsweise Klage anhängig. Der besonderer Kündigungsschutz besteht nicht.
Denn keine Alternative des § 90 Absatz 2a SGB IX erfüllt, da Schwerbehinderung nicht nachgewiesen und Entscheidung getroffen.

Alles zum Thema "Kündigungsschutzverfahren" nachzulesen hier!
Übersicht: Kündigungsschutzverfahren


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