Tipp für Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 02.08.2010, 11:08 (vor 5042 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich habe nun noch einmal aktuell die Agentur für Arbeit an meinem Wohnort angerufen und nachgefragt.

Ich bekam zwei Antworten. Die eine bestätigte meinen Kenntnisstand wie o. beschrieben, also das Ruhen lassen bis zum Entscheid des VA. Dieses auch, weil ja der besondere Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragstellung i.d.R. gegeben ist. Was ja der Hauptgrund, vor allem aber der vorrangige und zeitlich wichtige Punkt einer Antragstellung ist.

Die andere Aussage war aber die bessere. Sie bestätigte die Aussage von Wolfgang. Man hat hier also ein Änderung zum Wohle der Betroffenen eingeführt. Man lässt nun nicht mehr wie früher die Anträge ruhen.

Also, auch bei der Agentur herrscht offenbar ein unterschiedlicher Wissensstand.

Weiter bekam ich auch von meiner Agentur für Arbeit die Aussage, dass sie bei auffälligen Krankenfehltagen wegen der Behinderung die Gleichstellung aussprechen/ zuerkennen.

So kannte ich es auch aus meiner aktiven Zeit. Damals bekam man die Gleichstellung bei ca. 25 behinderungsbedingten Krankenfehltagen in den letzten 12 Monaten.

Es zeigt aber auch, dass der persönliche Kontakt als VPSchwb zu den zuständigen Ämtern/ Stellen/ SB sehr positiv ist.


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