Rentenkürzung EM-Rente bei Krankengeldbezug (Rente / Pension / ATZ)

Fragesteller, Bayern, Tuesday, 14.09.2010, 16:16 (vor 4981 Tagen)

Hallo liebes Forum,

eine Schwerbehinderte bezieht Teil-EM-Rente und arbeitet im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen (d.h., ganz knapp darunter) weiter. So weit, so gut.

Nun ist sie seit Monaten AU und bezieht Krankengeld. Bei der Krankengeldberechnung werden auch die tariflich bestehenden Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einbezogen. Nun beabsichtigt die RV, ihr wegen des nun dadruch knapp zu hohen Regelentgeltes (das der KG-Berechnung zugrunde liegt) für die Dauer des KG-Bezuges die Teil-EM-Rente zu halbieren.

Da das KG aber trotz Berücksichtigung der beiden Sonderzahlungen netto betrachtet bereits weniger ist, als der letzte Nettoverdienst, wäre eine zusätzliche Rentenkürzung m.E. eine krankheitsbedingte Benachteiligung (z.B. nach § 1 AGG). Und vor allem hätte sie im Rentenbescheid auch darauf hingewiesen werden müssen!>

Leider fand ich dazu weder unter dem Stichwort noch auf der Internetseite der RV etwas. Und auch in den vielen Jahren meiner SBV-Tätigkeit hatte ich schon etliche Teil-EM-Rentner, die KG bezogen, doch niemand kam auf die Idee einer Rentenkürzung.

Daher die Frage und Bitte, ob jemand weiss, ob das hier als Benachteiligung verstanden werden könnte.

Vorab danke :-)

und viele Grüße!


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