Rentenkürzung EM-Rente bei Krankengeldbezug (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Tuesday, 14.09.2010, 17:53 (vor 4981 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,

» znächst danke, das war ja eine Antwort in Rekordtempo:-P
Bitte! ;-)

» Richtig! Trotzdem werden wir SBVer bei Gewährungen von Teilrenten ja
» eingebunden, wenn es darum geht, ob und wieviel derjenige weiterarbeiten
» kann/darf. Wenn diese Rechtsauffassung stimmt, würde ich künftig meine
» "Schäfchen" zumindest mal darauf hinweisen. Ob sie dann trotzdem die
» Hinzuverdienstgrenzen voll ausreizen oder einen kleinen Puffer einbauen,
» ist dann ihre Sache.
Dieses ist alleine eine Sache der Rentenversicherung, da werden wir doch nicht eingebunden. Wäre mir zu mindest NEU.

» Nicht dass der Schuss nach hinten losgeht und eben
» eine Forderung käme, weil man den entsprechenden Hinweis auch von Seiten
» der SBV erwartet hätte...
Da wir hier nicht zuständig sind, kann von Seiten der SchwbV auch kein Hinweis erwartet werden. Wir könnten und sollten nur den Betroffenen erklären, dass wir hier nicht zuständig sind und daher auch keine Aussagen treffen. Sie mögen sich aber doch im eigenen Interesse an geeigneter Stelle gut beraten lassen.

Wir sind höchstens dabei, wenn auf Grund einer Teilrente eine Unsetzung / versetzung im Betrieb notwendig wird. Also dann ein rechtlich vergleichbarer Fall mit der "normalen" Teilzeitarbeit.

Fazit:
Wir haben gem. SGB IX; teil 2, denn dieser ist die Nachfolge des Schwerbehindertengesetz, so viele Aufgaben, dass wir sofern wir diese alle wahrnehmen i.d.R. voll ausgelastet sind. Also sollten wir uns auf diese Konzentrieren. ;-)


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