Rentenkürzung EM-Rente bei Krankengeldbezug (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Monday, 20.09.2010, 12:22 (vor 4976 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,


» ich denke, Du hast mich hier mißverstanden. Folgende Fallkonstellation:
» ein schwerbeh. Mitarbeiter bekommt nach einer langen AU-Dauer eine
» Teil-EM-Rente bewilligt. Nach dem Tarifvertrag hat er einen Anspruch, im
» Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen weiterbeschäftigt zu werden. Ein
» derartiger Arbeitsplatz wird dann gesucht und die "passende" Stundenzahl
» ermittelt. In eine derartige Entscheidungsfindung MUSS die SBV vom AG doch
» hinzugezogen werden.
ja, dieses Thema ging aus Deiner Fragestellung auch nicht heraus. Daher konnte man auch nicht darauf eingehen.

» Und beide verlassen sich dann auf die im Rentenbescheid enthaltenen
» Hinzuverdienstgrenzen.
Ja, dass hier Probleme entstehen können ist nicht bestreitbar. Doch hierauf zu achten ist NICHT die Aufagbe des SchwbV. Sie sollte sich hier auch aus eigenem Schutz heraushalten. Denn macht sie hier einen Fehler, könnten sehr hohe Regressansprüche auf sie zu kommen.

Das hier also verbleibende ist dass, was wir stets haben. § 81 Abs. 4 SGB IX, und weiter auch vergleichbar mit der Beshcäftigung von schwerbehinderten Teilzeitkräften. Mehr ist es für uns SchwbV nicht.

PS: Auch der Br sollte sich beim Thema "Hinzuverdienstgrenzen" beachten aus gleichem Grund heraushalten.


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