Rentenkürzung EM-Rente bei Krankengeldbezug (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Fragesteller,
ich muß da Bernhard beipflichten. Ich lege zwar meine Beratungstätigkeit bzw. Zuständigkeit manchmal sehr weit aus, aber in solchen Fragen, wenn es z. B. um konkrete Leistungen von Sozialleistungsträgern geht, fordere ich die Betroffenen immer auf, dies mit dem zuständigen Leistungsträger verbindlich abzuklären.
Auch z. B. Lohnabrechnungen prüfe ich nur auf Plausibilität und verweise bei Problemen an die Lohnabrechnung.
In solchen Dingen immer schön im Konjunktiv bleiben! Alles andere bringt Dich in Teufels Küche und es ist fraglich, ob eine (bezahlbare) Versicherung sowas abdeckt...
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&Tschüß
Wolfgang