Rentenkürzung EM-Rente bei Krankengeldbezug (Rente / Pension / ATZ)

Fragesteller, Bayern, Tuesday, 14.09.2010, 17:36 (vor 4981 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

znächst danke, das war ja eine Antwort in Rekordtempo:-P


» das ist eine sehr interessante Frage, aber eigentlich nicht für diese
» Forum. Es ist vielmehr eine Frage für einen Fachanwalt oder die DRV.

Richtig! Trotzdem werden wir SBVer bei Gewährungen von Teilrenten ja eingebunden, wenn es darum geht, ob und wieviel derjenige weiterarbeiten kann/darf. Wenn diese Rechtsauffassung stimmt, würde ich künftig meine "Schäfchen" zumindest mal darauf hinweisen. Ob sie dann trotzdem die Hinzuverdienstgrenzen voll ausreizen oder einen kleinen Puffer einbauen, ist dann ihre Sache. Nicht dass der Schuss nach hinten losgeht und eben eine Forderung käme, weil man den entsprechenden Hinweis auch von Seiten der SBV erwartet hätte...


» Ich unterstelle aber, dass hier eine entsprechende Rechtsgrundlage
» besteht, ob diese dann mit dem AGG § 1 vereinbar ist, müsste dann ggf. der
» BGH oder der EuGH entscheiden.

Auch richtig: Der Ausgang wäre bestimmt spannend....;-)


» Man sollte hier als "Nichtfachman" auch mit Aussagen sehr behutsam sein.
» Bei fehlerhaften Aussagen könnten enorme Schadenersatzansprüche entstehen.
» Die Fachdiensstellen und Anwälte haben hier für Haftpflichtversicherungen.
» Ich denke, dass die wenigsten SchwbV eine Haftpflichtversicherungen für
» Ihr Handeln in ihren Mandatsaufgaben haben.

Noch richtiger: Ich werde mich gleich mal nach einer Vermögensschadenhaftplicht umhören, denn ich möchte weder wegen einer falschen, noch wegen einer nicht erteilten Auskunft "hängen". Guter Tipp!:-)

Also danke für alles und viele Grüße


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