Einfaches Wahlverfahren - Einsicht Wählerliste (Wahlen)
Hallo liebe Kollegen/Innen,
ich hätte da ein Frage bzgl. Einsicht in die Wählerliste im vereinfachten Wahlverfahren.
Darf ein schwerbehinderter MA, der sich selbst als Kandidat aufstellt, in die Wählerliste schauen> Er würde dies nutzen, um sich bei den Wählern zu präsentieren. (diese Vorgehensweise ist mir ja wurscht)
Ich habe hierzu keine Rechtssprechung gefunden und auch nichts in der SchwbWVO. Beim normalen Wahlverfahren wird diese Liste ja an geeigneter Stelle zur Einsicht ausgelegt. Aber im vereinfachten ist mir nur bekannt, daß es eine Wahlversammlung gibt, die Wahlberechtigten ggf. geprüft werden und dort Kandidaten vorgeschlagen werden. Des Weiteren nimmt die Wahl dann seinen vereinfachten Verlauf.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Lieben Gruß
Spirit