Einfaches Wahlverfahren - Einsicht Wählerliste (Wahlen)
Hallo Mario,
erstens bitte keine Frage an eine "alte" Frage anhängen, denn die beiden haben nichts miteinander zu tun.
Zweitens erledigt sich deine Frage mit einem Blick in die Wahlordnung:
§ 19 Vorbereitung der Wahl
(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter