Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen (Allgemeines)

Claus @, Essen, Wednesday, 11.05.2005, 15:47 (vor 6928 Tagen)

Hallo Leute,

da Ihr mir schon zwei mal sehr geholfen habt, versuche ich es nun ein weiteres mal.

Folgende Sachlage:

Im April dieses Jahres wurde in unserem Unternehmen (rd. 150 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) der Betriebsrat neu gewählt. (Vorher Standortbetriebsrat, nach Neuorganisation einzelne Betriebsräte). Die Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung wechselte in ein anderes Unternehmen, ich als Stellvertreter bin nachgerückt.
Es war ein ganz schöner Kampf, bis ich die Leute - sowohl Personalabteilung, als auch den neuen Betriebsrat - überzeugt hatte, dass ich weiterhin das Recht habe, bei Betriebsratssitzungen dabei zu sein. Nun tut sich ein neuer Kampf auf. Ich habe in der letzten und für mich ersten Sitzung verlauten lassen, dass ich bei den "Ausschusssitzungen" dabei sein möchte.
Dann erwiderte man mir, dass ich bei dem Wirtschaftsausschuss dabei sein dürfe, bei den anderen Sitzungen, wie z.B. zum Thema Personal, aber nicht, da wir zu wenige seinen, und somit nicht ausschussfähig sind. Was immer das bedeutet.
Kann mir bitte jemand sagen, worauf ich mich noch beziehen/stützen kann (den § 95, Absatz 4 habe ich schon verteilt).

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.

Schöne Grüße

Claus


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