Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen (Allgemeines)
Hallo Claus,
Die SBV kann kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regeln an allen Sitzungen der Ausschüsse des BR teilnehmen.Feldes, Kann; Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar zum SGB IX, 7 Aufl. (ich habe mir die 8 noch nicht besorgt!) §95 Abs.4 Rn. 28
In den Kommentaren zu § 32 BetrVG steht ebenfalls das Gleiche. Mit den Ausschüssen sind die Aussschüsse nach § 27, § 28 und § 106 BetrVG. Ich habe schon Arbeitgruppen (§28 a BetrVG) gefragt, das wurde hier im Forum verneint. Also kein Recht auf Teilnahme an AG treffen. An den Sitzungen nach § 74 Abs. 1 darfst du auch teilnehemen.
Jörn