Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen (Allgemeines)

Jörn, Thursday, 12.05.2005, 12:05 (vor 6936 Tagen) @ Jörn

Hallo Claus,

Die SBV kann kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regeln an allen Sitzungen der Ausschüsse des BR teilnehmen.Feldes, Kann; Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar zum SGB IX, 7 Aufl. (ich habe mir die 8 noch nicht besorgt!) §95 Abs.4 Rn. 28

In den Kommentaren zu § 32 BetrVG steht ebenfalls das Gleiche. Mit den Ausschüssen sind die Aussschüsse nach § 27, § 28 und § 106 BetrVG. Ich habe schon Arbeitgruppen (§28 a BetrVG) gefragt, das wurde hier im Forum verneint. Also kein Recht auf Teilnahme an AG treffen.:-( An den Sitzungen nach § 74 Abs. 1 darfst du auch teilnehemen.

Jörn


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