Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 13.05.2005, 08:27 (vor 6936 Tagen) @ Jörn

Hallo Claus, hallo Jörn,

Ich vertrete die Auffassung, dass die SBV auch an Arbeitgruppen (§28 a BetrVG) teilnehmen kann. Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass der BR diesen Ausschüssen Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen kann, welche sonst im Gremium behandelt werden. In diesen Ausschüssen können durchaus auch betriebliche Regelungen, also BVn behandelt/verhandelt werden. Da hiervon auch belange der Schwerbehinderten betroffen sein können, ergibt sich für mich das Teilnahmerecht (beratend). Es gibt hierzu nur noch nichts entsprechendes in Kommentaren oder Rechtssprechungen weil dieser § 28a BetrVG neu ist.

Sollte hier ein BR oder AG Probleme bereiten, so könnte/sollte man ihn darauf hinweisen, dass man sofern die Teilnahme nicht ermöglicht wird, entsprechende Beschlüsse/Regelungen welche in diesen Ausschüssen getroffen werden, wegen mandelnder Beachtung der Belange Schwerbehinderter gem § 95 SGB IX aussetzen müsste, wie auch ggf. hieraus veranlasset Maßnahmen des AG. Dieses würde eine zügige Behandlung im Sinne aller AN und ggf. AG doch nur beeinträchtigen.


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