Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen (Allgemeines)

Jörn, Thursday, 26.05.2005, 07:01 (vor 6923 Tagen) @ hackenberger

Hallo Claus,

ich hatte ein vergleichbares Problem.
Zuerst solltest du fragen, unter welcher rechtlichen Vorraussetzung, die Beiden sich treffen. (Die Beiden sollen dir einen Paragraphen nennen.) Außerdem muss du gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX darüber wachen, ob die Bedingungen aus § 81 Abs. 1 SGB IX erfüllt sind.
Also wenn ich das so richtig verstanden habe, fängt erst mal die SVB bei neu Einstellungen oder Versetzungen an zu arbeiten. Denn erst mal wird darauf geprüft, ob ein Arbeitsplatz für ein schwerbehinderten Menschen geeignet ist. Dann musst du darauf achten, ob der AG bei der Agentur für Arbeit auch nachgefragt hat, ob es mögliche Kandidaten gibt. Erst dann kommt der BR ins Spiel. Irgendwie macht ihr den zweiten Schritt vor den ersten.

Jörn


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