Teilzwangspensionierung (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Tuesday, 04.01.2011, 19:28 (vor 4869 Tagen) @ MagdalenaMayer

Hallo Magdalena Mayer,

dieses Bestreben verstehe ich nicht. Mit einem solchen Ansinnen könnte die endgültige vorzeitige Zurruhesetzung als Ergebnis herauskommen. Möchte sie dieses>> Hierbei auch an die dann doch sehr eingeschränkten Versorgungsansprüche denken.

Schwerbehinderte haben doch aus § 81 Abs. 4 einen Anspruch die Arbeitszeit ggf. zu verringern, als Teilzeit. Das kann dann auch bedeuten nur eine zeitweise Verringerung der Arbeitszeit.

Also nicht verwechseln mit dem Anspruch auf Grund des Teilzeit und Befristungsgesetz, sondern hier auf Grundlage des § 81 Abs. 4 SGB IX.

Ansonsten ist Deine Frage eine reine Beamtenrechtliche Frage, daher sollte man diese an einen Fachmann für Beamtenrecht/ Beamtenversorgung stellen. Dieses vor allem weil hier ja das sehr wichtige Thema "Versorgung" betroffen ist. Auf diesem Gebiet bin auch ich nur ein Laie mit vielleicht etwas mehr Kenntnissen. Aber nicht so viele, dass ich hier eine belastbare Aussage treffen wollte. Also ein Thema, wie bei Fragen zur Rente. Da gibt es spezielle Fachleute dafür.

Daher auch hier mein Rat wie bei Rentenfragen, die Koll. immer zu den echten Fachleuten verweisen, es drohen sonst ggf. Regressansprüche, welche sehr teuer werden könnten.


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