Teilzwangspensionierung (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.01.2011, 21:27 (vor 4869 Tagen) @ hackenberger

Hallo Magdalena,

das recht des § 81 Abs. 4 auf Teilzeitarbeit aus behinderungsbedingten Gründen beinhaltet durchaus im Umkehrschluss ein Recht auf Aufstockung, wenn es behinderungsbedingt möglich ist.
Allerdings sollte man als SBV auch mit den sbM ehrlich umgehen. Und bei MS bedeutet dies ganz klar, daß eine deutliche Verbesserung des Zustandes illusorisch ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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